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Glossar

Sie brauchen mehr Informationen über Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit? Dann nutzen Sie unser Glossar, um sich ausführlich über die wichtigsten Aspekte dieses Bereichs zu informieren. 

Absturzsicherungen

Absturzsicherungen sind Vorrichtungen, die Personen vor Abstürzen in die Tiefe schützen. Sie werden typischerweise auf Baustellen, Dächern oder Plattformen eingesetzt. Absturzsicherungen können aus verschiedenen Komponenten wie Geländern, Netzen oder Sicherheitsseilen bestehen und dienen dazu, eine physische Barriere zwischen der Person und der Absturzkante zu schaffen. Absturzsicherungen sind wichtig, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Alkohol

Alkohol am Arbeitsplatz ist nicht grundsätzlich verboten. Aber: Beschäftigte dürfen weder sich noch andere unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefährden (Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention"). In vielen Betrieben gibt es mittlerweile Betriebsvereinbarungen über Alkoholverbote. Bei Unfällen, bei denen Alkohol als Ursache nachgewiesen wird, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Deshalb ist es wichtig, klare Richtlinien und Maßnahmen zur Alkoholprävention am Arbeitsplatz umzusetzen, um die Sicherheit, Leistung und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Barrierefreiheit

Gebäude, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sollen laut Behindertengleichstellungsgesetz so gestaltet sein, dass sie von jedem Menschen, unabhängig von einer Behinderung, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Dies umfasst bauliche Anpassungen, wie Rampen oder Aufzüge für Rollstuhlfahrer, gut lesbare Beschilderungen für Sehbehinderte und ergonomische Arbeitsplätze für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Barrierefreies Bauen verfolgt z. B. das Ziel, Wohnungen und Gebäude zu schaffen, in denen sich Menschen in jedem Alter sicher bewegen und auch Ältere mit eingeschränkter Mobilität selbstständig leben können.

Befähigte Personen

Befähigte Personen sind laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen. Sie können neben Arbeitsmitteln auch überwachungsbedürftige Anlagen prüfen, wenn das Gefährdungspotenzial als niedrig eingestuft wird. Die genaue Prüfzuständigkeit ist in der BetrSichV beschrieben. Welche Qualifikation die Befähigte Person haben muss, erläutert die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass befähigte Personen entsprechend den Anforderungen der BetrSichV benannt werden und über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, um ihre Aufgaben sicher und kompetent auszuführen.

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen geben Mitarbeitenden arbeitsplatz- und tätigkeitsbezoge Handlungsanweisungen. Es gibt Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe (Inhalt u. a. Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen, Entsorgung, Erste Hilfe) und sicherheitstechnische Betriebsanweisungen (Arbeitsablauf, potenzielle Gefährdung, Schutzmaßnahmen usw.). Diese Anweisungen müssen für jeden Beschäftigten verständlich am Arbeitsplatz verfügbar sein.

Betriebsanweisungen sind wichtig, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und die Einhaltung relevanter Vorschriften zu fördern. 

Betriebsbegehungen

Bei Betriebsbegehungen sollen die Arbeitsbedingungen untersucht und mögliche Gefährdungen festgestellt werden. Sie dienen auch der Prüfung, ob der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz umgesetzt wird und ob die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und -regeln Gesundheitsschutzes eingehalten werden. Betriebsbegehungen sind entscheidend für eine systematische innerbetriebliche Sicherheitsarbeit. Sie werden von Angehörigen des eigenen Betriebs oder von externen Dienstleistern durchgeführt. 

Bildschirmarbeit

Unter Bildschirmarbeit werden Tätigkeiten verstanden, bei denen Mitarbeiter einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit vor einem Bildschirm wie am Computer, an einem Laptop, Tablet oder an einem anderen elektronischen Anzeigegerät verbringen. 

Da Bildschirmarbeit mit einer längeren Sitzzeit und intensiver Augenbelastung einhergehen kann, ist es wichtig, eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Pausenregelungen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu berücksichtigen. Ziel ist es, die Belastung für die Augen, den Bewegungsapparat und die allgemeine körperliche Verfassung zu reduzieren und eine gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen.

Brandschutz

Betrieblicher Brandschutz bezieht sich auf alle Maßnahmen und Vorkehrungen im Unternehmen, um Brände zu verhindern, frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall die Sicherheit von Mitarbeitern, Kunden und Sachwerten zu gewährleisten.

Dazu gehören folgende Aspekte:

  • Prävention: Durch Maßnahmen wie regelmäßige Wartung und Inspektion von elektrischen Anlagen, Brandschutzschulungen für Mitarbeiter, sichere Lagerung und Handhabung von brennbaren Stoffen und ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen werden potenzielle Brandgefahren minimiert.
  • Brandfrüherkennung: Brandmeldesysteme, Rauchmelder, Hitzemelder oder Branddetektionsanlagen sorgen für eine schnelle Alarmierung. Dies ermöglicht eine frühe Reaktion und Evakuierung, um Verluste von Menschenleben und Sachschäden zu minimieren.
  • Brandbekämpfung: Feuerlöscher, Brandschutzdecken, Sprinkleranlagen oder automatischen Löschanlagen sind wichtig, um kleine Brände einzudämmen und größere Brände unter Kontrolle zu bringen bis die Feuerwehr eintrifft. 
  • Fluchtwege und Evakuierung: Gut gekennzeichnete Notausgänge, Fluchtwege und Rettungspläne stellen im Notfall eine sichere Evakuierung sicher. Regelmäßige Schulungen und Übungen sorgen dafür, dass Mitarbeiter mit den Evakuierungsverfahren vertraut sind und richtig handeln können.
  • Brandschutzorganisation: Die Benennung von Brandschutzbeauftragten oder verantwortlichen Personen, die für die Umsetzung und Überwachung der Brandschutzmaßnahmen zuständig sind, gewährleistet eine kontinuierliche Überwachung und Aktualisierung der Brandschutzvorkehrungen.

    Ein wirksamer betrieblicher Brandschutz erfordert eine kontinuierliche Überprüfung, Schulung der Mitarbeiter und Zusammenarbeit mit örtlichen Feuerwehren oder Brandschutzbehörden. Unternehmen sollten den Brandschutz als integralen Bestandteil ihrer betrieblichen Sicherheitskultur betrachten, um ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Beteiligten zu gewährleisten.

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt den geltenden EU-Richtlinien und -Vorschriften entspricht und die erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Die CE-Kennzeichnung wird von Herstellern angebracht und bestätigt die Überprüfung des Produkts. Die Kennzeichnung gilt für eine breite Palette von Produkten, einschließlich elektronischer Geräte, Maschinen, Spielzeug, Medizinprodukte usw. 

DGUV Branchenregeln

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Branchenregeln sind praxisorientierte Leitlinien zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung in verschiedenen Branchen. Sie geben konkrete Empfehlungen zu Gefährdungsbeurteilung, Prävention und Schutzmaßnahmen. Die Regeln berücksichtigen branchenspezifische Risiken und bieten Arbeitgebern und Beschäftigten einen Rahmen für sicheres Arbeiten. Die Einhaltung der DGUV Branchenregeln trägt zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bei und hilft, Unfälle und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu minimieren.

DGUV Test

Die DGUV-Tests sind Sicherheitsprüfungen und Zertifizierungsverfahren, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt werden. Sie dienen dazu, die Qualität und Sicherheit von Produkten, Systemen oder Dienstleistungen im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu überprüfen. DGUV-Tests werden beispielsweise bei persönliche Schutzausrüstungen, Maschinen, Arbeitsmittel oder Sicherheitssysteme angewandt und umfassen umfangreiche Prüfungen, Tests und Bewertungen, um sicherzustellen, dass die Produkte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Das Bestehen eines DGUV-Tests führt zur Zertifizierung und ermöglicht den Herstellern, das DGUV-Prüfzeichen zu verwenden, was Vertrauen in die Sicherheit der Produkte schafft und den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist ein Zusammenschluss der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland. Sie ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und zuständig für den Schutz von Beschäftigten bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Die DGUV setzt sich für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung im Falle eines Arbeitsunfalls ein. Sie entwickelt Vorschriften, Regeln und Standards zur Arbeitssicherheit und führt Sicherheitsprüfungen und Zertifizierungen durch. Die DGUV bietet auch Informationen, Schulungen und Beratungsdienste für Unternehmen und Beschäftigte an, um die Arbeitssicherheit zu verbessern und Unfälle zu verhindern.

Disability Management

Disability Management ist ein ganzheitlicher Ansatz zur Unterstützung von Mitarbeitenden mit Behinderungen oder langfristigen gesundheitlichen Einschränkungen. Ziel ist es, ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Es umfasst frühzeitige Interventionen, individuelle Arbeitsplatzanpassungen, Rehabilitation, Schulungen und Unterstützung bei der beruflichen Integration. Durch eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und anderen relevanten Akteuren wird ein inklusives Arbeitsumfeld geschaffen, das die Fähigkeiten und Potenziale aller Mitarbeitenden fördert. Dies verbessert nicht nur die Chancengleichheit, sondern stärkt auch die Produktivität und das Engagement der Belegschaft. Die DGUV bildet zertifizierte Disability-Managerinnen oder Disability-Manager aus.

Ergonomie

Das Ziel von Ergonomie ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Sie soll ausführbar, erträglich, zumutbar und zufriedenstellend sein. Gestaltungsbereiche im Unternehmen sind: Arbeitsplatz (zum Beispiel Körperhaltung, Blickfeld), Arbeitsmittel (zum Beispiel Auswahl und Formgebung von Werkzeugen, Arbeitstischen und -stühlen), Arbeitsumgebung (zum Beispiel Lärm, Klima, Gefahrstoffe), Arbeitszeit (zum Beispiel Ruhepausen, flexible Zeiten), Arbeitsstrukturierung (zum Beispiel. Eigenverantwortung). Ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze beugen Ermüdung und Überbeanspruchung vor. Sie mindern die Unfallgefahr und das Risiko arbeitsbedingter Erkrankungen. Damit steigern sie gleichzeitig die Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten. Das Ergebnis ist eine Verbesserung der Arbeitsqualität, Effizienz und Sicherheit für die Mitarbeiter und eine Steigerung der Produktivität und des Wohlbefindens in Unternehmen.

Ersthelfer/ Ersthelferin

Ersthelfer oder Ersthelferinnen können in Notfallsituationen wichtige medizinische Erstversorgung leisten. Sie ersetzen nicht den Arzt oder die Ärztin, sie können aber am Unfallort die entscheidende Schritte einleiten, um verletzten Personen zu helfen. Die Anzahl betrieblicher Ersthelfer oder Ersthelferinnen richtet sich nach der Größe des Unternehmens:  Bei bis zu 20 Beschäftigten im Betrieb muss es mindestens eine Ersthelferin oder einen Ersthelfer geben, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen fünf Prozent der Beschäftigten in Verwaltung und Handel sowie zehn Prozent der Beschäftigten in den übrigen Betrieben als Ersthelfer oder Ersthelferin ausgebildet sein. Die Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer oder Ersthelferinnen und regelmäßige Fortbildungen (alle 2 Jahre) erfolgen durch ermächtigte Stellen wie dem Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Malteser Hilfsdienst und werden von den Unfallversicherungsträgern finanziert.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bei der Aufgabe, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen. Sie identifizieren potenzielle Gefahren, führen Gefährdungsbeurteilungen durch, entwickeln Präventionsmaßnahmen, beraten Mitarbeitende und sorgen für die Einhaltung von Vorschriften. Die Fachkräfte arbeiten eng mit dem Betriebsrat, der Betriebsleitung und anderen relevanten Akteuren zusammen, um ein effektives Sicherheitsmanagement zu gewährleisten. Die Anforderungen an die sicherheitstechnische Betreuung der Betriebe und Dienststellen ist in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" festgelegt. Der Betreuungsumfang richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den betrieblichen Gefährdungen.

Fahrlässigkeit

Wer einen Arbeitsunfall verschuldet, weil er oder sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, handelt fahrlässig; wer die Sorgfalt in besonders grobem Maße verletzt, also selbst einfachste und jedem einleuchtende Überlegungen nicht anstellt, handelt grob fahrlässig. In beiden Fällen geht dennoch die Haftung des Verursachers oder der Verursacherin auf die gesetzliche Unfallversicherung über. Die Folgen von Fahrlässigkeit können von geringfügigen Unannehmlichkeiten bis hin zu schwerwiegenden Schäden reichen. Im Rechtswesen kann Fahrlässigkeit zu Haftungsansprüchen führen, wenn eine Partei ihre Pflichten in angemessener Weise nicht erfüllt hat. Grob fahrlässiges Verhalten und dadurch selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit schließen zudem den Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus.

Feuerlöscher

Feuerlöscher dienen dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und müssen je nach Brandgefahr und Größe einer Arbeitsstätte in unterschiedlicher Zahl vorhanden sein. Wichtig ist, dass Feuerlöscher immer leicht zu erreichen sind. Die Kleinlöschgeräte müssen für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet, typgeprüft und zugelassen sein (zum Beispiel nach DIN EN 3 "Tragbare Feuerlöscher") und ein Zulassungskennzeichen tragen. Sie müssen mindestens alle zwei Jahre durch eine Befähigte Person überprüft werden. Als Nachweis für die Prüfung wird am Gerät eine Plakette angebracht. Durch Übungen und Unterweisungen sind genügend Beschäftigte mit der richtigen Handhabung vertraut zu machen.

Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungswege sind in jedem Gebäude Pflicht. Sie dienen in einem Notfall wie im Falle eines Gebäudebrandes dazu, dass Menschen oder Tiere sicher fliehen können. Dabei müssen Fluchtwege von Rettungswegen unterschieden werden. Insgesamt gibt es unterschiedliche Bestimmungen für die beiden Wege, die je nach Unternehmen beachtet werden müssen. 

  • Ein Fluchtweg in einem Gebäude ermöglicht es, Menschen und Tieren im Brandfall eine sichere Flucht aus dem Gebäude. Ein Fluchtweg führt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Er kann ohne fremde Hilfe benutzt werden und dient der Selbstrettung.
  • Ein Rettungsweg ist für Einsatzkräfte wie z. B. die Feuerwehr gedacht. Diese können über einen Rettungsweg verletzte Personen und Tiere bergen und in Sicherheit bringen. Auch die Brandbekämpfung ist über Rettungswege möglich.

GS-Zeichen

Das GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") bestätigt, dass ein Produkt den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes entspricht. Es wird für Maschinen, Handwerkzeuge, Spielzeuge, Elektrogeräte, Leuchten, Haushaltsgeräte und Möbel vergeben. Um das GS-Zeichen anbringen zu dürfen, muss der Hersteller sein Produkt einer zugelassenen Prüf- und Zertifizierungsstelle (GS-Stelle, z. B. DGUV Test, TÜV) zur Baumusterprüfung vorlegen. Die GS-Kennzeichnung ist freiwillig. 

Gabelstapler

Mit Flurförderzeugen wie Gabelstaplern und Handhubwagen ereignen sich verhältnismäßig viele Unfälle. Wegen der hohen Unfallrisiken dürfen nicht alle Beschäftigte ein Flurförderzeug manövrieren. Besonders hoch sind die Anforderungen an die Fahrer oder Fahrerinnen von Gabelstaplern: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, eine fundierte Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen und vom Arbeitgeber ausdrücklich beauftragt werden. 

Gefahrstoffe

Gefahrstoffe können explosionsgefährlich, brandfördernd, hoch- oder leichtentzündlich oder entzündlich, sehr giftig, giftig oder gesundheitsschädlich, ätzend oder reizend, allergieauslösend ("sensibilisierend"), krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd, umweltgefährlich sein. Auch Produkte oder Erzeugnisse, bei deren Verwendung solche Stoffe entstehen oder freigesetzt werden, sowie sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe (z. B. Druckgase, heißer Wasserdampf, tiefkalte Flüssigkeiten) sind Gefahrstoffe. Detaillierte Informationen zu einzelnen Gefahrstoffen enthält etwa die Stoffdatenbank GESTIS

Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen muss jedes Unternehmen durchführen (§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz). Gefährdungen und Belastungen für die Beschäftigten ergeben sich zum Beispiel aus der Einrichtung der Arbeitsplätze, durch Maschinen, Gefahrstoffe, Lärm usw. Sie werden tätigkeitsbezogen ermittelt. Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung leiten sich die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ab. Die Gefährdungsbeurteilung und ihre Überprüfung müssen dokumentiert werden. Zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Betrieben haben die gesetzlichen Unfallversicherungen branchenbezogene Leitfäden erarbeitet.

Gesundheitsförderung

Unter Gesundheitsförderung versteht man nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) alle Maßnahmen und Aktivitäten, mit denen sowohl individuelles Verhalten als auch die Lebensverhältnisse der Menschen so verändert werden, dass sie die Gesundheit stärken. Betriebliche Gesundheitsförderung bedeutet, dass diese Maßnahmen im Rahmen des Betriebs und für die Belegschaft getroffen werden. Dazu gehören die Bekämpfung von Risikofaktoren wie Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit oder Übergewicht ebenso wie Programme zur Nikotinentwöhnung und Stressbewältigung. Weitere Beispiele für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sind Rückenschule, Betriebssport aber auch Impfangebote.

Gewaltprävention

Vor allem Beschäftigte von Banken, Bahnen und Verwaltungen werden an ihrem Arbeitsplatz zunehmend Opfer von Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Übergriffen. Gesetzliche Unfallversicherungen haben Maßnahmen zur Prävention von Gewalt durch Dritte entwickelt. Sie empfehlen technische Vorkehrungen (z. B. Kameraüberwachung, computergestützte Notrufsysteme), organisatorische Veränderungen (z. B. Team- statt Alleinarbeit, kurze Wartezeiten) und personenbezogene Maßnahmen. Hierzu gehört vor allem die Schulung der Beschäftigten, damit sie in kritischen Situationen richtig reagieren.

Hautschutz

Erkrankungen der Haut sind der häufigste Grund für gesundheitliche Probleme im Beruf. Eine wirksame präventive Maßnahme stellen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dar. Für viele Tätigkeiten sind Schutzhandschuhe vorgeschrieben – z. B. bei Arbeiten mit Säuren, Laugen, Ölen und Lösemitteln. Die Auswahl der Schutzhandschuhe erfolgt arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung. 

Hitzearbeit

In einigen Berufssparten sind Hitzearbeiten unerlässlich. Bei einer kombinierten Belastung aus Hitze, körperlicher Arbeit und wärmeisolierender Bekleidung kann es jedoch zu Gesundheitsschäden kommen. Deshalb dürfen nur Personen Hitzearbeiten ausführen, die fristgerecht an arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Zu den Hitzearbeiten zählen z. B. die Tätigkeiten von Schmelzern, Eisengießern, Handflämmern sowie Bergleuten unter Tage. 

Hygiene

Unter Hygiene werden alle Bestrebungen und Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Gesundheitsschäden verstanden. Unter Arbeitshygiene versteht man demnach das Vorhersehen, Erkennen, Ermitteln, Bewerten und Überwachen aller Belastungen am Arbeitsplatz, die direkt oder indirekt die Gesundheit beeinträchtigen können. Zur Arbeitshygiene gehören auch vorbeugende technische und arbeitsmedizinische Maßnahmen zur Reduktion aller Belastungen, die von Arbeitsstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstätten ausgehen können. Wichtige Punkte bei der Einhaltung der Hygiene sind:
technische und arbeitsmedizinische Maßnahmen zum Abbau von Belastungen durch Arbeitsstoffe und -mittel, saubere Arbeitsplätze, -geräte und -kleidung, persönliche Hygiene, einschließlich Hautschutz und Hautpflege,
besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen.

Immissionsschutz

Immissionen sind Umwelteinwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder Dinge, die schädliche Folgen haben können (z. B. Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlen, Wärme, Licht). Davon begrifflich zu unterscheiden sind Emissionen; so werden die von einer Quelle (z. B. einem Kamin) ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche usw. genannt. Wichtige Elemente des Immissionsschutzes sind die Festlegung von Grenzwerten (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) sowie die Genehmigung und Überwachung von Anlagen (Technische Anleitungen – Luft, Lärm, Abfall etc.). Aufgabe des Arbeitsschutzes ist es, Immissionen am Arbeitsplatz auf ein unschädliches Maß zu begrenzen oder die Beschäftigten vor ihnen zu schützen (z. B. Schutz vor Lärm, Gefahrstoffen, Vibrationen).

Innerbetrieblicher Verkehr

Innerbetriebliche Verkehrswege gibt es auf dem Werksgelände sowohl im Freien als auch in Hallen. Sie werden nicht nur von Fußgängern oder Fußgängerinnen, sondern auch von Transportmitteln wie Gabelstaplern, Pkw oder Lkw benutzt. Sichere Verkehrswege sorgen für einen reibungslosen Transport und senken das Risiko von Personen- und Sachschäden. Hilfestellung zur Optimierung liefert die Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A 1.8 „Verkehrswege“

Konfliktmanagement

Ein Konflikt im Unternehmen entsteht, wenn Interessen, Erwartungen oder Handlungen aufeinanderprallen, die nicht miteinander vereinbar sind. Konfliktmanagement bedeutet, mit solchen Problemen konstruktiv umzugehen, bevor Konflikte eskalieren und das Betriebsklima, die Motivation und Kreativität der Beschäftigten beeinträchtigen. Konfliktmanagement ist eine Führungsaufgabe, die durch den Einsatz von externen Fachleuten (z. B. Mediatoren) bewältigt werden kann. 

Ladungssicherung

Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung minimiert das Risiko von Unfällen, die durch verrutschte oder umfallende Ladung beim Transport verursacht werden. Sie gewährleistet nicht nur die Sicherheit der Fahrzeug- oder Lagerumgebung, sondern auch den Schutz von Mitarbeitenden, anderen Verkehrsteilnehmenden und den transportierten Gütern selbst.

Lagern und Stapeln

Lagern und Stapeln bezieht sich auf die richtige Aufbewahrung und Anordnung von Gegenständen oder Materialien, um eine sichere und effiziente Nutzung des verfügbaren Platzes zu gewährleisten. Es umfasst folgende Aspekte:

  • Stabilität: Gegenstände sollten sicher und stabil gelagert werden, um Unfälle durch Umkippen oder Herunterfallen zu vermeiden.
  • Gewichtsverteilung: Beim Stapeln von Gegenständen ist eine gleichmäßige Gewichtsverteilung wichtig, um Instabilität zu verhindern.
  • Tragfähigkeit: Regale, Lagerregale oder Stapelsysteme sollten entsprechend der zu lagernden Last ausgelegt sein, um Überlastung zu vermeiden.
  • Sichere Zugänglichkeit: Gelagerte Gegenstände sollten so angeordnet sein, dass sie sicher und leicht zugänglich sind, ohne dass Mitarbeiter übermäßiges Bücken, Strecken oder Klettern müssen.
  • Kennzeichnung: Eine klare Kennzeichnung von gelagerten Gegenständen oder Materialien erleichtert die Identifizierung und Vermeidung von Fehlern bei der Entnahme.
  • Regelmäßige Inspektion: Lagerbereiche sollten regelmäßig auf Beschädigungen, Verrottung oder Verformungen überprüft werden, um potenzielle Gefahren zu erkennen und zu beseitigen.
  • Schulung der Mitarbeitenden: Mitarbeitenden sollten Vorschriften und Verfahren einer sicherheitsbewussten Lagerung kennen.

Leitern

Die Einhaltung folgender Maßnahmen gewährleistet einen sicheren Einsatz von Leitern am Arbeitsplatz:

  • Sichere Standfläche: Rutschfeste Standflächen verhindern Abrutschen.
  • Richtige Höhe: Die Leiter sollte für die erforderliche Arbeitshöhe geeignet sein.
  • Sichere Aufstellung: Die Leiter muss sicher aufgestellt und gegen Umkippen gesichert werden.
  • Inspektion und Wartung: Regelmäßige Inspektionen gewährleisten die Funktionalität der Leitern.

Licht

Licht spielt eine wichtige Rolle für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Dabei geht es in erster Linie um eine ausreichende Beleuchtung am Arbeitsplatz, Vermeidung von Blendung und Anpassung des Lichts an die jeweilige Tätigkeit. Gutes Arbeitslicht trägt zur Prävention von Augenbelastung, Ermüdung, Kopfschmerzen und Unfällen bei. Es unterstützt eine bessere Sichtbarkeit, Lesbarkeit von Dokumenten, Erkennbarkeit von Gefahren und fördert die Konzentration. 

Lärm

Lärm am Arbeitsplatz kann belastend sein, da er eine Reihe von negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden hat. Lärmbelastungen am Arbeitsplatz können durch technische Maßnahmen wie Schalldämmung, Einsatz von Schallschutzvorrichtungen oder verbesserte Maschinen reduziert werden. Zudem sind organisatorische Maßnahmen wie Arbeitsplatzrotation, Schaffung von Lärmschutz-Zonen oder das Tragen von Gehörschutz erforderlich. Die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und regelmäßige Risikobewertungen helfen, die Lärmbelastung zu kontrollieren.

Maschinensicherheit

Die Maschinenrichtlinie besagt, dass Maschinen so beschaffen sein müssen, dass grundlegende Sicherheitsaspekte schon in die Konstruktion und den Bau einbezogen werden. So sollen Gefährdungen für das Bedienungspersonal nicht nur beim Betrieb, sondern auch bei der Installation, der Wartung oder der abschließenden Verschrottung reduziert werden. Eine Richtlinie gibt europaweit hohe Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz vor.

Mobbing

Mobbing stellt eine arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr dar. Ihre Verhütung ist Aufgabe sowohl des Unternehmens als auch der gesetzlichen Unfallversicherungen. Mobbing im Arbeitsumfeld ist ein ernstes Problem, das die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern negativ beeinflusst. Mobbing kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich verbaler Angriffe, Ausgrenzung, Gerüchte verbreiten, Bloßstellung, diskriminierendes Verhalten, Einschüchterung oder psychische und emotionale Misshandlung. Es kann sowohl von Vorgesetzten als auch von Kollegen ausgehen und kann zu erheblichem Stress, Angstzuständen, Depressionen, psychischen Problemen und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam daran arbeiten, Mobbing am Arbeitsplatz zu erkennen, zu verhindern und zu bekämpfen, um die Arbeitssicherheit und das allgemeine Wohlbefinden der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Müdigkeit

Müdigkeit ist ein wichtiger Aspekt, der die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern beeinflusst. Wenn Mitarbeiter müde sind, sind sie weniger aufmerksam, reaktionsfähig und konzentriert. Dies kann zu menschlichen Fehlern führen, die wiederum das Risiko von Arbeitsunfällen und Verletzungen erhöhen. Müdigkeit beeinflusst die kognitive Leistungsfähigkeit, das Urteilsvermögen und die Entscheidungsfindung, was zu Fehleinschätzungen oder falschen Entscheidungen führen kann, insbesondere in sicherheitskritischen Situationen.

Nacht- und Schichtarbeit

Die Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit kann dazu beitragen, die Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu minimieren. Hier sind einige Ansätze, um Nacht- und Schichtarbeit bestmöglich für den Menschen zu gestalten:

  • Schichtplangestaltung: Schichtpläne sollten so gestaltet werden, dass ausreichende Ruhezeiten zwischen den Schichten gewährleistet sind, um ausreichend Schlaf und Erholung zu ermöglichen. Längere zusammenhängende Freizeitphasen können dabei helfen, den Schlaf-Wach-Rhythmus zu stabilisieren.
  • Regelmäßiger Schichtwechsel: Ein regelmäßiger Wechsel der Schichtzeiten kann helfen, den Körper besser an unterschiedliche Arbeitszeiten anzupassen. Längerfristige Schichtpläne mit fixen Wechseln ermöglichen dem Körper, sich besser auf die Arbeitszeiten einzustellen.
  • Aufteilung langer Schichten: Lange Schichten sollten in kürzere Abschnitte aufgeteilt werden, um die Belastung zu reduzieren. Dies ermöglicht den Beschäftigten, sich besser auf ihre Aufgaben zu konzentrieren und die Arbeitsleistung aufrechtzuerhalten.
  • Arbeitsplatzgestaltung: Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz, der den individuellen Bedürfnissen angepasst ist, kann körperliche Beschwerden minimieren. Verstellbare Arbeitsmöbel, gute Beleuchtung und Möglichkeiten für kurze Pausen zur Entspannung sind dabei wichtige Aspekte.
  • Kommunikation und Partizipation: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten aktiv in die Gestaltung von Schichtplänen und Entscheidungen rund um Nacht- und Schichtarbeit einbezogen werden. Offene Kommunikation und regelmäßiger Austausch helfen, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu finden.

Maßnahmen sollten in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit entwickelt werden, um die bestmöglichen Ergebnisse für die Gesundheit und das Wohlbefinden zu erzielen.

Nichtraucherschutz

Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz beinhaltet die Schaffung rauchfreier Bereiche oder ganzer Gebäude, in denen das Rauchen untersagt ist. Ziel ist es, die Belastung durch Tabakrauch zu minimieren, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz sicherzustellen. Dazu gehört die Ausweisung von Raucherzonen im Freien, die räumlich vom Arbeitsbereich entfernt sind. 

Notausgänge (vgl. Flucht- und Rettungswege)

Notausgänge dienen dazu, im Notfall einen schnellen und sicheren Weg aus einem Gebäude zu ermöglichen. Diese müssen so gestaltet werden, dass sie leicht zu finden, gut zugänglich und klar gekennzeichnet sind. Sie ermöglichen eine zügige Evakuierung, ohne dass Menschen in Panik geraten oder sich gegenseitig behindern. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Freihaltung von Notausgängen ist von großer Bedeutung, um im Ernstfall Menschenleben zu retten und Verletzungen zu vermeiden.

Notfallmanagement

Notfallmanagement soll eine schnelle und angemessen Reaktion in Notfällen oder Krisensituationen am Arbeitsplatz ermöglichen. Dafür sind Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen notwendig, die die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Kontinuität der Geschäftsabläufe sicherstellen. Das Ziel des Notfallmanagements ist es, im Ernstfall schnell und effektiv zu handeln, Schäden zu minimieren, Personen zu schützen und eine geordnete Evakuierung oder Rettung zu gewährleisten. Regelmäßige Überprüfungen, Schulungen und Simulationen sind wichtige Bestandteile des Notfallmanagements, um die Wirksamkeit der Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern.

Pausen

Pausen im Rahmen des Arbeitsschutzes dienen dazu, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern. Sie sind wichtig, um körperliche und geistige Ermüdung zu reduzieren, die Konzentration aufrechtzuerhalten und die Arbeitsleistung zu verbessern. 

  • Erholung: Körperliche und geistige Arbeit erfordern eine gewisse Regenerationszeit, um die Belastung auszugleichen.
  • Vermeidung von Überlastung: Pausen helfen dabei, einseitige Beanspruchungen zu vermeiden und Muskelverspannungen oder Ermüdungserscheinungen entgegenzuwirken.
  • Steigerung der Produktivität: Regelmäßige Pausen können die Produktivität und die Qualität der Arbeit verbessern. Durch kurze Erholungsphasen werden die Konzentration und die geistige Leistungsfähigkeit gesteigert, was zu effektiverem Arbeiten führt.
  • Vermeidung von Fehlern: Pausen helfen dabei, die Aufmerksamkeit aufrechtzuerhalten und die Wahrscheinlichkeit von Fehlern zu reduzieren.

Pausen sollten in angemessenen Intervallen und Dauer in den Arbeitsablauf integriert werden. Die genaue Gestaltung der Pausen kann je nach Tätigkeit und gesetzlichen Vorgaben variieren. 

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezieht sich auf alle Ausrüstungsgegenstände und -mittel, die den Tragenden vor Risiken zu schützen, die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auftreten können. PSA wird eingesetzt, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen zur Risikominderung nicht ausreichend sind oder nicht umgesetzt werden können. Die persönliche Schutzausrüstung kann verschiedene Formen annehmen, abhängig von der Art der Gefahr und der Tätigkeit, für die sie verwendet wird. Einige Beispiele für PSA sind:

  • Schutzhelme
  • Schutzbrillen und Gesichtsschutz
  • Gehörschutz
  • Atemschutzgeräte
  • Schutzkleidung
  • Handschuhe

Die PSA wird in verschiedene Schutzkategorien unterteilt, die den Grad des Schutzes und die Art der Gefahren, vor denen sie schützt, kennzeichnen. Die Schutzkategorien werden in der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 festgelegt. Hier sind die vier Hauptkategorien der persönlichen Schutzausrüstung:

  • Kategorie I: PSA der Kategorie I bietet grundlegenden Schutz vor minimalen Risiken. Sie umfasst PSA, die vor geringfügigen Risiken schützt, bei denen die Folgen für die Gesundheit des Trägers leicht erkennbar sind und deren Auswirkungen reversibel sind. Beispiele sind einfache Schutzhandschuhe, Sonnenbrillen oder Schutzkleidung gegen milde Reinigungsmittel.
  • Kategorie II: PSA der Kategorie II bietet Schutz vor mittleren Risiken. Dies umfasst PSA, die vor Risiken schützt, die über diejenigen in Kategorie I hinausgehen. Kategorie II umfasst eine breite Palette von PSA, einschließlich Schutzkleidung gegen Chemikalien, Schutzbrillen gegen Spritzer, Gehörschutzgeräte gegen moderate Lärmbelastung und Schutzhelme gegen Stöße.
  • Kategorie III: PSA der Kategorie III bietet Schutz vor hohen Risiken, die schwerwiegende Folgen für die Gesundheit oder das Leben des Trägers haben können. Dies umfasst PSA, die vor tödlichen Gefahren, Chemikalien mit hoher Toxizität, Strahlung oder Infektionen schützt. Beispiele sind Atemschutzgeräte für gefährliche Umgebungen, Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination oder persönliche Schutzausrüstung für den Umgang mit Gefahrstoffen.
  • Kategorie IV: PSA der Kategorie IV bietet Schutz vor extremen Risiken, die tödlich sein können. Dies betrifft PSA, die vor Gefahren wie Wärme, Kälte oder starken mechanischen Einwirkungen schützt. Beispiele sind Schutzkleidung für den Einsatz in extremen Temperaturen oder Schutzkleidung für Arbeiten mit Kettensägen.

Prävention

Prävention im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit bezeichnet Maßnahmen, um Arbeitsunfälle, Verletzungen und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern. Der Fokus liegt darauf, potenzielle Gefahren zu identifizieren, Risiken zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten. 

Psychische Belastungen

Psychische Belastungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz beziehen sich auf die Faktoren in der Arbeitsumgebung, die das psychische Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beeinflussen können. Diese Belastungen können sich negativ auf die psychische Gesundheit auswirken und zu Stress, Burnout, Angstzuständen, Depressionen oder anderen psychischen Erkrankungen führen. Der Arbeitsschutz zielt darauf ab, solche Belastungen zu erkennen, zu minimieren und die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern.

REACH

REACH steht für "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals" (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). Es handelt sich um eine Verordnung der Europäischen Union, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.

Die Hauptziele von REACH sind:

  • Registrierung: Hersteller und Importeure von Chemikalien sind verpflichtet, Informationen über die von ihnen hergestellten oder importierten Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren. Diese Informationen umfassen Daten zur Identifizierung, Eigenschaften, Verwendung, Risikobewertung und ggf. Vorschläge für sichere Anwendungen.
  • Bewertung: Die ECHA bewertet die registrierten Chemikalien, um sicherzustellen, dass ihre Verwendung sicher ist. Dies umfasst die Prüfung der eingereichten Informationen sowie die Überwachung und Bewertung von besonders besorgniserregenden Stoffen.
  • Zulassung: Bestimmte gefährliche Stoffe, die besonders besorgniserregend sind, können einer Zulassungspflicht unterliegen. Unternehmen müssen eine Zulassung beantragen, um solche Stoffe weiterhin verwenden zu können. Dies dient dazu, den Einsatz gefährlicher Chemikalien zu beschränken und sicherere Alternativen zu fördern.
  • Beschränkung: REACH ermöglicht es, die Herstellung, den Verkauf und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe zu beschränken oder zu verbieten, wenn sie ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen.

REACH betrifft Hersteller, Importeure, Händler und Anwender von Chemikalien in der Europäischen Union. Es hat weitreichende Auswirkungen auf die Chemikalienindustrie, da es Anforderungen für die Registrierung, Bewertung und sichere Verwendung von Chemikalien einführt, um die Transparenz und den Schutz von Mensch und Umwelt zu verbessern.

Rehabilitation

Rehabilitation bezeichnet den Prozess, in dem Menschen nach einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit o. Ä.  in ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit gesundheitlich wiederhergestellt oder erhalten werden. Sie umfasst medizinische, therapeutische und soziale Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit, Mobilität, Selbstständigkeit und Lebensqualität der betroffenen Person fördern. Rehabilitation kann verschiedene Bereiche umfassen, wie z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie, psychologische Unterstützung, berufliche Rehabilitation und soziale Integration. Das Ziel der Rehabilitation ist es, die Betroffenen bestmöglich in ihre persönliche, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen.

Rettungskette

Die Rettungskette ist ein Konzept zur schnellen und effektiven Hilfeleistung in Notfällen. Sie besteht aus aufeinander abgestimmten Maßnahmen, um eine verletzte oder erkrankte Person von der Entdeckung des Notfalls bis zur medizinischen Versorgung zu begleiten. Die Rettungskette umfasst die Schritte Alarmierung, Erstversorgung, Transport und medizinische Behandlung.

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Institution in Unternehmen mit mindestens fünf schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitenden. Sie vertritt die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten, setzt sich für ihre Rechte ein und fördert ihre Integration und Teilhabe am Arbeitsplatz. Sie ist ein wichtiges Bindeglied zwischen den schwerbehinderten Mitarbeitern, der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat.

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Unternehmen und Organisationen. Sie tragen dazu bei, dass die Arbeitssicherheit gewährleistet ist, Unfälle vermieden werden und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt wird. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung und der Einhaltung von rechtlichen Vorschriften.

Sicherheitskennzeichnung

Es gibt verschiedene Arten von Sicherheitskennzeichnungen, die je nach Art der Gefahr, des Arbeitsplatzes oder des öffentlichen Bereichs eingesetzt werden. Gängige Sicherheitskennzeichnungen sind:

  • Warnschilder: Warnschilder werden verwendet, um vor bestimmten Gefahren zu warnen. Sie enthalten oft Piktogramme oder Symbole, die die Art der Gefahr verdeutlichen, z. B. ein Ausrufezeichen für allgemeine Warnungen, ein Blitzsymbol für elektrische Gefahren oder ein Flammensymbol für Feuergefahr. 
  • Verbotszeichen: Verbotszeichen zeigen an, dass bestimmte Handlungen untersagt sind. 
  • Gebotszeichen: Gebotszeichen geben Anweisungen zu erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Sie können das Tragen von Schutzausrüstung, das Einhalten von Sicherheitsabständen oder das Verwenden von Sicherheitseinrichtungen wie Notduschen oder Notausgängen anzeigen. 
  • Brandschutzkennzeichnung: Brandschutzkennzeichnungen werden verwendet, um Informationen über Feuerlöscheinrichtungen, Feuermelder, Fluchtwege und Notausgänge bereitzustellen. .
  • Rettungskennzeichnung: Rettungskennzeichnungen zeigen den Standort von Rettungsgeräten wie Erste-Hilfe-Stationen, Augenspülstationen, Notduschen oder Defibrillatoren an. Sie dienen dazu, im Notfall schnell auf die benötigte Hilfe zugreifen zu können.
  • Sicherheitsfarben und Bodenmarkierungen: Neben Schildern werden auch Sicherheitsfarben und Bodenmarkierungen eingesetzt, um Gefahrenbereiche zu kennzeichnen oder den sicheren Weg zu weisen.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist eine Sammlung von Gesetzen in Deutschland, die verschiedene Bereiche des Sozialrechts regelt. Diese Gesetze haben das Ziel, den Arbeitsschutz und die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Sie legen die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Sozialversicherungsträger fest und regeln den Schutz vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken. In Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind insbesondere folgende Regelungen des Sozialgesetzbuchs relevant:

  • SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung: Das SGB VII regelt das System der gesetzlichen Unfallversicherung. 
  • SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen: Das SGB IX bestimmt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. 
  • SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung: Das SGB V enthält Bestimmungen zur medizinischen Versorgung von Arbeitnehmern, einschließlich der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die gesetzliche Krankenversicherung kann Leistungen wie medizinische Untersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen und Rehabilitationsmaßnahmen bereitstellen.
  • SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung: Das SGB IV enthält allgemeine Bestimmungen für das Sozialversicherungssystem, einschließlich der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den verschiedenen Sozialversicherungsträgern.

Telearbeit

Telearbeit, auch als Homeoffice oder Remote-Arbeit bezeichnet, bezieht sich auf eine Arbeitsform, bei der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb des traditionellen Büros von zu Hause oder an einem anderen Ort arbeiten. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in regelmäßigem Austausch stehen und gemeinsam daran arbeiten, die Arbeitssicherheit im Rahmen der Telearbeit zu gewährleisten. Dies kann durch klare Kommunikation, Schulungen, angemessene Ressourcenbereitstellung und kontinuierliche Überprüfung der Arbeitsbedingungen erreicht werden.

Unfallanzeigen

Eine Unfallanzeige ist ein Dokument, das bei einem Arbeitsunfall oder einem Wegeunfall ausgefüllt wird, um den Unfall an den Arbeitgeber oder die zuständige Versicherung zu melden. Sie dient der Erfassung und Dokumentation des Unfalls und ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Die gesetzlichen Unfallversicherungen erhalten innerhalb von drei Tagen zwei Exemplare der Unfallanzeige, ein weiteres Exemplar geht an das Gewerbeaufsichtsamt und ein Exemplar erhält der Betriebs- bzw. Personalrat. Formulare sind im Internet bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abrufbar. Bei tödlichen Unfällen und Massenunfällen muss die gesetzliche Unfallversicherung und die staatliche Arbeitsschutzbehörde sofort telefonisch benachrichtigt werden.

Ein Arbeitgeber benötigt eine Unfallanzeige aus verschiedenen Gründen:

  • Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Unfälle am Arbeitsplatz oder während des Arbeitswegs zu dokumentieren und entsprechende Meldungen zu machen. Die Unfallanzeige ist ein wichtiges Instrument, um dieser Verpflichtung nachzukommen.
  • Einhaltung von Meldepflichten: In vielen Ländern besteht eine Meldepflicht bei Arbeitsunfällen. Der Arbeitgeber muss den Unfall der zuständigen Behörde, wie beispielsweise der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung, melden. Die Unfallanzeige enthält die erforderlichen Informationen, um dieser Meldepflicht nachzukommen.
  • Versicherungsangelegenheiten: Die Unfallanzeige ist oft auch ein wesentlicher Bestandteil von Versicherungsangelegenheiten. Sie dient dazu, den Unfall zu dokumentieren und Versicherungsansprüche geltend zu machen. Versicherungen können die Unfallanzeige verwenden, um den Unfallhergang zu überprüfen und die Zahlung von Leistungen zu entscheiden.
  • Analyse von Unfallursachen: Die Unfallanzeige ermöglicht es dem Arbeitgeber, den Unfallhergang und die Umstände zu analysieren. Dies kann helfen, mögliche Sicherheitslücken oder -risiken zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Unfallprävention einzuleiten.
  • Aufzeichnung für Arbeitsschutzmaßnahmen: Die Unfallanzeige dient auch als Aufzeichnung für Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie ermöglicht es dem Arbeitgeber, die Effektivität der bestehenden Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern.

Unfallverhütungsvorschriften

Eine Unfallverhütungsvorschrift (UVV) ist ein rechtliches Instrument im Arbeitsschutz, das in Deutschland Anwendung findet. Sie enthält spezifische Vorgaben und Regeln, die dazu dienen, Unfälle bei der Arbeit zu verhindern und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die UVV ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften und gilt für bestimmte Branchen oder Arbeitsbereiche. Unfallverhütungsvorschriften werden von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erlassen und verfolgen einen präventiven Ansatz. Sie müssen von Unternehmern/Unternehmerinnen und allen Beschäftigten beachtet werden.

Die UVV ist rechtlich bindend und Verstöße können rechtliche Konsequenzen haben. Die Einhaltung der Vorschriften wird von den Berufsgenossenschaften, Arbeitsinspektoren oder anderen zuständigen Behörden überprüft.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen und Regelungen der UVV je nach Branche und Arbeitsbereich unterschiedlich sind. Die UVV wird regelmäßig überarbeitet und an aktuelle Erkenntnisse angepasst, um den Arbeitsschutz zu verbessern und auf neue Entwicklungen zu reagieren.

Unterweisungen

Ziel der Unterweisung ist es, die Mitarbeiter für potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu sensibilisieren, sie über Schutzmaßnahmen aufzuklären und sie zu befähigen, sicher und gesundheitsbewusst zu arbeiten. Die Unterweisung im Arbeitsschutz sollte regelmäßig stattfinden, insbesondere bei Neueinstellungen, Veränderungen in den Arbeitsabläufen oder bei der Einführung neuer Arbeitsmittel.  Durch eine effektive Unterweisung kann das Sicherheitsbewusstsein gestärkt und die Unfall- und Gesundheitsgefahr am Arbeitsplatz reduziert werden.

Verbandbuch

Ein Verbandbuch ist ein Dokument, in dem alle Verletzungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen in einem Unternehmen oder einer Organisation festgehalten werden. Es dient der Dokumentation von Unfällen, Verletzungen oder Krankheiten, die am Arbeitsplatz oder während der Arbeit auftreten. Ein Verbandbuch dient auch dazu, eine lückenlose Aufzeichnung aller Vorfälle zu führen, um den Arbeitsschutz zu verbessern, mögliche Gefahren zu erkennen und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. In der Regeln enthält ein Verbandbuch sensible Informationen unter unterliegt daher den Datenschutzbestimmungen. Der Zugriff darauf sollte auf berechtigte Personen beschränkt sein, z. B. den Arbeitgebenden, die Betriebsärzte oder die Arbeitsschutzbehörden.

Warnkleidung

Warnkleidung, auch bekannt als Warnschutzkleidung oder Sicherheitskleidung sollt die Sichtbarkeit und Sicherheit von Personen in Arbeitsumgebungen mit erhöhtem Unfallrisiko verbessern. Entsprechende Bekleidung verbessert

  • die Sichtbarkeit
  • den Schutz vor Gefahren
  • und entspricht den Normen und Vorschriften
  • oder dient der Identifizierung von Berufsgruppen.

Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle zwischen Arbeitsplatz und Wohnung. Sie werden wie Arbeitsunfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt. Der Versicherungsschutz gilt auch für bestimmte Umwege, die z. B. aufgrund von Fahrgemeinschaften gewählt werden. Abweichungen vom direkten Weg aus privaten Gründen führen dagegen zu einer Unterbrechung. Dauert der Abstecher nicht länger als zwei Stunden, tritt der Versicherungsschutz anschließend wieder in Kraft. Nicht versichert sind Wegeunfälle, die durch Alkoholkonsum verursacht werden. Wegeunfälle, die mit Ausfallzeiten von mehr als drei Tagen verbunden sind oder tödlich enden, müssen ebenso wie Arbeitsunfälle einem Unfallversicherungsträger gemeldet werden.

Zeitarbeit

Zeitarbeit ist eine flexible Form der Beschäftigung, bei der Unternehmen Beschäftigte aus Zeitarbeitsfirmen entleihen. Zeitarbeitende sind stärker unfallgefährdet als Festangestellte. Denn sie werden mit häufig wechselnden Arbeitsumgebungen und neuen Aufgaben konfrontiert. 
Das Unternehmen (Entleiher), das Zeitarbeitende anfordert, ist verantwortlich für die Einweisung und Unterweisung der Arbeitskräfte. Denn Zeitarbeitende sind voll in den Arbeitsschutz des Entleihers integriert.