Vor allem für Betriebe mit Kundenverkehr oder mit Personenunterbringung (Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen usw.) und für große Unternehmen mit entsprechenden Werkstätten oder Bürogebäuden sind Flucht- und Rettungspläne gemäß Arbeitsstättenverordnung verpflichtend.
Unsere Fachleute erstellen für alle Arten von Unternehmen rechtskonforme Rettungspläne und Konzepte. Dabei beachten sie die individuellen betrieblichen Voraussetzungen und Vorgänge, damit im Ernstfall die Rettung von Menschenleben sicher und vor allem schnell organisiert werden kann.